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Rechtliche Bestimmungen

Entsprechend des Chemikalienrechtes sind Desinfektionsmittel sog. BIOZIDE, wenn Sie zur Desinfektion der Flächen eingesetzt werden. Informationspflicht für Desinfektoren Aufgrund des Einsatzes von Bioziden sind wir ges. verpflichtet, Datenblätter der eingesetzten Chemikalien an unseren Auftraggeber vorzulegen. Diese erhalten Sie bei bei einer Durchführungsbeauftragung.