Rechtliche Bestimmungen
Entsprechend des Chemikalienrechtes sind Desinfektionsmittel sog. BIOZIDE, wenn Sie zur Desinfektion der Flächen eingesetzt werden.
Informationspflicht für Desinfektoren
Aufgrund des Einsatzes von Bioziden sind wir ges. verpflichtet, Datenblätter der eingesetzten Chemikalien an unseren Auftraggeber
vorzulegen. Diese erhalten Sie bei bei einer Durchführungsbeauftragung.